Keine Einkommensteuer: Personalratsvorsitzender braucht 75 Euro pro Monat für die Repräsentation

13-JAN-10

Wird dem Vorsitzenden eines Gesamtpersonalrats im öffentlichen Dienst eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro monatlich gezahlt, um den mit seiner Funktion verbundenen Aufwand bestreiten zu können, so braucht er darauf keine Einkommensteuer abzuführen und muss dies auch nicht damit rechtfertigen, dass er entsprechende Belege dafür vorlegt. Der Bundesfinanzhof sah es auch ohne solche Nachweise als erwiesen an, dass die beruflich veranlassten Kosten des Personalratsvorsitzenden für Bewirtung (Kaffee usw.) sowie kleine Präsente (Geschenke, Blumen usw.) bei örtlichen und überörtlichen Zusammenkünften und Treffen mit anderen Personalräten, Amtsleitern, Beigeordneten und Kollegen gelegentlich von Besprechungen, Jubiläen, Beförderungen sowie außerdem für Dienstgänge entsprechend hoch gewesen sind. Nur für über die Pauschale hinaus gegebenenfalls geltend gemachte Kosten hätte er Belege vorlegen müssen. (AZ: VI R 91/04)