Erbschaftsteuerreform 2009: Gericht lässt Anwendung zu

17-DEC-09

(Val) Im Rahmen der Erbschaftsteuerreform 2009 wurde der Freibetrag in der Steuerklasse II zwar leicht von 10.300 auf 20.000 Euro angehoben. Gleichzeitig steigt jedoch der Steuersatz drastisch an und startet nunmehr bei 30 Prozent für das vererbte oder verschenkte Vermögen, das über dem Freibetrag liegt. Zur Steuerklasse II gehören Bruder, Schwester, Nichte und Neffe, Schwiegereltern und -kinder, der geschiedene Ehegatte sowie die Eltern bei Schenkungen.

Obwohl hier bei Zuwendungen in 2009 derselbe ungünstige Steuertarif wie bei Nicht-Verwandten gilt und es sich um eine erhebliche Ungleichbehandlung beider Personengruppen im Vergleich zum vorherigen Rechtsstand bis 2008 handelt, müssen Steuerbescheide nach dem aktuellen Beschluss vom Finanzgericht München nicht ausgesetzt werden (Az. 4 V 1548/09). Zwar hatte im zugrunde liegenden Fall ein Bruder seinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung begründet. Dies reichte den Richtern aber nicht, auch wenn seine Einwände begründet sein mögen.

Bei einem solchen Antrag muss nämlich zwischen dem besonderen Interesse des einzelnen Steuerzahlers und dem allgemeinen öffentlichen Interesse an einer geordneten Haushaltsführung abgewogen werden. Dabei geht es um die Beurteilung von jährlichen Steuerausfällen zwischen vier und fünf Milliarden Euro. Da das Bundesverfassungsgericht in vergleichbaren Fällen zuletzt immer eine befristete Weitergeltung der beanstandeten angeordnet hat, kommt eine Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit allein unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht in Betracht. Die Befristung hatte Karlsruhe beispielsweise beim alten Erbschaftsteuerrecht eingeräumt, das trotz massiver Beanstandungen noch rund zwei Jahre weiter angewendet werden durfte.

Hinweis: Über das Wachstumsbeschleunigungsgesetz kommt es für Personen der Steuerklasse II zu Erleichterungen, allerdings erst für Erbschaften und Schenkungen nach 2009. Hierdurch sinkt der Steuertarif. Er startet mit15 statt 30 Prozent und endet bei 43 statt 50 Prozent. Zudem werden wieder mehrere Progressionsstufen eingeführt.